01. August 2019 - Die Präsentation

Die Präsentation zum Konzept von MANDAHAUS bei der Evangelische Kirche Hessen Nassau (EKHN) in Darmstadt.

Der Präsentation ging eine Anzeige auf einem Immobilienportal voraus, wegen der wir den Kontakt zum verantworlichen Mitarbeiter bei der Kirche aufgenommen haben. Mit ihm haben wir dann den Präsentationstermin vereinbart, bei welchem wir bereits eines unserer ursprünglichen Modelle vorgestellt haben. Bei der Bewerbung für das Grundstück gab es neben uns noch mehrere Bewerber, die anders als wir, sogar einer Kirche angehörten. Am Ende hat unser MANDAHAUS-Konzept überzeugt und wir haben den Zuschlag bekommen, ohne dass wir Kirchenmitglied waren oder werden mussten. Allerdings hätten Kirchenmitglieder einen Nachlass auf die jährliche Erbpacht erhalten.

09.September 2019 - Die Bauvoranfrage

Mit Zustimmung des Erbpachtgebers haben wir mit Datum vom 09.09.2019 die Bauvoranfrage zu unserem Vorhaben bei der Baubehörde der zuständigen Kreisverwaltung Mainz-Bingen über die betroffene Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen eingereicht. Der positive Bescheid ist dann mit Datum 05.05.2020 ergangen.

Es ist zu beachten, dass wir die Bauvoranfrage zwar vor dem Notartermin gestellt haben, diese aber erst nach dem Notartermin positiv beschieden wurde. Dies sollte man ehr nicht so machen, sondern den Notartermin erst nach einem positiven Bescheid vereinbaren. Allerdings wollte der Erbpachtgeben leider nicht so lange mit der Beurkundung warten. Daher sind wir dieses verbleibende Restrisiko eingegangen.

Die kompletten Unterlagen zum genehmigten Bauvorbescheid findet Sie als PDF HIER.

06. Dezember 2019 - Der Notartermin

Zwei Wochen nach unserer Präsentation wurde uns durch die Evangelische Kirche Hessen Nassau (EKHN) mitgeteilt, dass wir mit unserem Konzept von MANDAHAUS die Kirchenleitung überzeugt haben und den Zuschlag für das Grundstück erhalten. Im Anschluss wurde ein Termin für Anfang Dezember vereinbart, der sowohl im Notariat als auch beim beteiligten Erbpachtgeber und Erbpachtnehmer keinerlei Terminschwierigkeiten ergab. Bei diesem Termin wurde der hier als PDF abrufbare Notarvertrag beurkundet.

Hier ein schönes Zitat aus #Wikipedia:

"Die Einführung des Erbbaurechts sollte den Wohnungsbau fördern, indem einerseits finanziell schwächeren Bevölkerungsschichten die Möglichkeit zum Bauen gegeben werden sollte, andererseits ein Instrument zur Bekämpfung von Bodenspekulationen geschaffen wurde."

02.Januar 2020 - Die erste Erbpachtzahlung

Nachdem uns noch im Dezember 2019 die Notarurkunden zugestellt worden sind, kam Anfang Januar 2020 die erste Aufforderung des Erbpachtgebers (EKHN) zur Zahlung für das Jahr 2020. Es war notariell vereinbart, dass die Pacht jährlich im Vorraus gezahlt wird. Diese entsprach einem Betrag von 1.334,40 € jährlich bzw. monatlich 111,20 €. Für ein Grundstück mit 417 Quadratmeter Fläche ist das aus unserer Sicht ein recht niedriger Betrag, der die mögliche Finanzierung mehr als begünstigt, da kein hoher Einmalbetrag für das Grundstück aufzuwenden war.

31. Januar 2020 - Die Grunderwerbsteuer

Zum Ende des Monats Januar 2020 kam der Bescheid zur Grunderwerbsteuer, die auch bei einem Vertrag über Erbpacht zu zahlen ist. Auch hier wird der Erwerber bewusst vom Gesetzgeber besser gestellt, als würde er das gleiche Grundstück mit einem normalen Kauf erwerben. Die Grunderwerbsteuer bei Erbpacht ist also niedriger als beim Kauf eines gleichartigen Grundstückes.

Hierbei kommt ein sogenannter "Vervielfältiger" auf die zu zahlende Erbpacht aus der Restlaufzeit des Erbpachtvertrages zum Ansatz. In unserem Falle war das der Faktor 18,345 auf die anfängliche Erbpacht 1.334 € (wird gerundet). Daraus resultierte dann ein Betrag 24.472 € auf den die Grunderwerbsteuer von 5% in Rheinland Pfalz zu zahlen war. Wäre das Grundstück von 417 qm und dem Bodenrichtwert für das Grundstück mit 80 € je qm direkt gekauft worden, wären 5% auf 33.360 € angefallen.

Wir haben am Ende nur 1.223 € einmalige Grunderwerbsteuer bezahlt.

Wie so ein Bescheid über die Grunderwerbsteuer bei Erbpacht aussieht, kann man unter
diesem Link zum PDF sehen.

Die Tabelle zum Vervielfältiger bei Erbpacht finden Sie HIER als PDF.

Wir hoffen, das war "Steuer einfach erklärt"!

05.Mai 2020 - Der Bauvorbescheid

Mit einiger, von uns nicht erwarteter Verspätung wurde uns mit Datum 05.05.2020 der Bescheid zu unserer Bauvoranfrage zugestellt. Es wurde alles so zugelassen, wie von uns eingereicht. Änderungen waren nicht notwendig, da sich das Gebäude ohne Überschreitungen der Maße zur baulichen Nutzung in die Umgebung und damit zwischen zwei bereits bestehende Gebäude einfügt (Einfügenachweis). Einen Bebauungsplan gab es für das Gebiet des Baugrundstückes nicht. Daher war der zeichnerische Einfügenachweis notwendig.

Die Kosten für den behördlichen Bescheid betrugen "nur 100 €".

Von nun an sollten wir mehrere Jahre Zeit haben, um auf Basis des Vorbescheides den offiziellen Bauantrag einzureichen. Im Notarvertrag waren wir eine Bauverpflichtung innerhalb drei Jahren ab 06.12.2019 eingegangen. Unsere Planungen sahen den finalen Bauantrag für das Jahr 2022 vor.

Das PDF zum Bescheid der Bauvoranfrage findet sich HIER.

12.August 2020 - Der Modellbau

Zu jedem guten Projekt gehört auch ein passendes Modell. Wir haben im Dezember 2020 damit angefangen, ein Modell im Maßstab 1:20 inklusive dem Grundstück und der entsprechenden Positionierung des Gebäudes innerhalb des Grundstückes zu erstellen. Zuvor waren bereits Modelle im Maßstab 1:100 und 1:50 entstanden. Beim finalen Modell in 1:20 haben wir dann auch die später Verwendung findenden Materialien eingesetzt um ein möglichst realitätsnahes Gesamtbild erzeugen zu können.

14.Juni 2021 - Der Katasterplan - Die Liegenschaftskarte

Für den finalen Bauantrag ist der Katasterplan bzw. die Liegenschaftskarte ein grundlegender Bestandteil. Wir haben zum besseren Verständnis hier mal das A4-PDF abgelegt, welches uns gegen eine Amtsgebühr von 20,00 € per eMail innerhalb sechs Tagen nach formloser Beantragung zugestellt worden ist.

Die Liegenschaftskarte darf bei Bauantragstellung nicht älter als drei Monate sein. Eventuell muss nochmals eine neue Karte beantragt werden, wenn diese Frist verstrichen ist. Es ist immer der Maßstab 1 : 1000 zu wählen. Wir haben uns zudem für A4 in Hochformat entschieden.

06. Juli 2021 - Die Vermessung

Unsere Vermesser vom Vermessungsbüro TONOLLO in Bingen am Rhein waren am regnerischen Mittag des 06.07.2021 pünktlich vor Ort, um eine erste Bestandsaufnahme zum Grundstück vorzunehmen. Die komplette Aufnahme der für uns wichtigen Daten inklusive der First- und Traufhöhen der umliegenden Gebäude hat 1,5 Stunden gedauert.

Dabei haben wir und die Vermesser eine unerwartete Erkenntnis gewonnen. Die obere Grundstücksgrenze liegt gar nicht an der zu erwartenden Stelle sondern mehrere Meter vom Bürgersteig entfernt. Dies machte einige Umplanungen nötig aber genau dafür sind eben amtliche Vermessungen da (Kosten Bestandsaufnahme 595,00 €).

Zunächst wurden zwei Fixpunkte markiert und ausgemessen. Von diesen beiden Punkten aus fand dann die komplette Bestandsaufnahme statt. Im Ergebnis haben wir am Folgetag eine aktuelle, amtliche Bestandskarte als PDF zur weiteren Verwendung in der Planung erhalten. Zusätzlich erhielten wir eine CAD-Datei für ArchiCAD.

16. August 2021 - Der Bauantrag

Die amtliche Vermessung vom 06.Juli 2021 hat bei der Bestandsaufnahme zum Grundstück ergeben, dass eine Grundstücksgrenze an einer anderen Stelle liegt, als von uns angenommen. Daher waren noch Änderungen an unserem Bauantrag nötig, die eine Überarbeitung erforderten und in den finalen Antrag vom 16. August 2021 mündeten, der unter dem nachfolgenden Button abrufbar ist.

NACHMACHEN ausdrücklich ERWÜNSCHT  !!!

06. Januar 2022 - Die amtliche Baugenehmigung

Mit dem Datum vom 06.01.2022 wurde uns per EINSCHREIBEN die amtliche Baugenehmigung per Post zugestellt. Für den finalen Bescheid waren zwei TEKTUREN nötig. So bezeichnet man Nachträge bzw. Konkretisierungen des ursprünglichen Antrages.

ES KANN LOSGEHEN .... ABER:  wir starten erst im Mai 2022

Freitag, der 13.Mai 2022 - 
Die Grundstücksvorbereitung

Die Aufnahme zeigt die morgendliche Besprechung auf dem Grundstück zu den anstehenden Arbeiten der Grundstücksvorbereitung. Hierbei muss das komplette Grundstück von allem hochgewachsenen Gras, den Büschen und Sträuchern und auf dem Grundstück befindlichem Unrat befreit werden.

Von den 4 abgebildeten Mitarbeitern haben drei die kompletten Arbeiten in weniger als einem halben Arbeitstag erledigt. Dazu gehörte auch das fachgerechte und getrennte Entsorgen des Müll und des Bio-Abfalls.

#DerDienstleistungsWolf

Nach der erledigten Arbeit wurde ein kleiner Videoclip per Drohne vom bereinigten Grundstück aufgezeichnet. Das Video findet sich unter dem nachfolgenden LINK.

Grundstücksvorbereitung